Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand 01.08.2026)
JUMP/ONE & KIDS WIEN
Betreiber: Well One GmbH
Börsegasse 12/M1, 1010 Wien
Firmenbuchnummer: FN 550247m
Sitz: Wien
Standort:
JUMP/ONE & KIDS Wien
Wangari-Maathai-Platz 3
1220 Wien
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge, die die Well One GmbH (im Folgenden: „JUMP/ONE & KIDS“) mit ihren Kundinnen und Kunden abschließt. Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
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Mit Abschluss der Buchung bzw. des Nutzungsvertrages erkennt die Kundin bzw. der Kunde diese AGB, die Hausordnung sowie die geltenden Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln von JUMP/ONE & KIDS als verbindlich an. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von JUMP/ONE & KIDS Folge zu leisten. Die Hausordnung sowie die Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln sind online sowie vor Ort im Actionpark einsehbar.
2. Vertragsschluss
- Ein Nutzungsvertrag für den Actionpark kann bei einer Buchung vor Ort zu den dort angegebenen Konditionen während der regulären Öffnungszeiten sowie über die Website bzw. das Online-Buchungssystem von JUMP/ONE & KIDS abgeschlossen werden.
- Sämtliche Angaben auf der Website sind freibleibend. Bei einer Online-Buchung stellt die Buchung der Kundin bzw. des Kunden das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Mit der Buchungsbestätigung nimmt JUMP/ONE & KIDS das jeweilige Angebot an.
- Die Buchungsbestätigung ist vor der Nutzung des Actionparks auf Verlangen als Nachweis für das Bestehen des Nutzungsvertrages vorzuzeigen.
3. Rücktrittsrecht
- Für Verträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für deren Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.
- Gebuchte Tickets für einen bestimmten Tag, Zeitpunkt oder Zeitraum sind daher verbindlich und können nicht storniert oder erstattet werden. Werden gebuchte Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts oder auf einen Ersatztermin.
- Das nachfolgend dargestellte Rücktrittsrecht gilt nur beim Erwerb von Waren oder Gutscheinen im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes, insbesondere bei einer Online-Bestellung, sofern die Gutscheine nicht für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gelten und keine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht.
- In diesen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, soweit gesetzlich kein anderer Beginn der Rücktrittsfrist vorgesehen ist.
- Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss die Kundin bzw. der Kunde die Well One GmbH, Börsegasse 12/M1, 1010 Wien, Österreich mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per Brief oder E-Mail, über den Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten.
- Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
- Wird der Vertrag wirksam widerrufen bzw. der Rücktritt erklärt, hat JUMP/ONE & KIDS die erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzuerstatten.
- Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungsverfahren
- Bei einem Vertragsschluss über die Website bzw. das Online-Buchungssystem wird der Eintrittspreis mit Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig.
- Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Es können die im jeweiligen Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmethoden verwendet werden.
- Die angegebenen Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
5. Nutzungsrecht
- Auf Grundlage des Nutzungsvertrages erwirbt die Kundin bzw. der Kunde einen Anspruch, den Actionpark zu den vereinbarten Konditionen am vereinbarten Tag für die vereinbarte Dauer gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Kundinnen und Kunden nutzen zu können.
- Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung eines bestimmten Bereiches oder einer bestimmten Attraktion innerhalb des Actionparks nicht gewährleistet werden kann, da sämtliche Attraktionen mehreren Kundinnen und Kunden gleichzeitig zur Verfügung stehen.
- Sollten einzelne Attraktionen der Kundin bzw. dem Kunden während der Aufenthaltsdauer nicht zur Verfügung stehen, insbesondere weil diese durch andere Kundinnen und Kunden genutzt werden, aus Sicherheitsgründen gesperrt sind oder gewartet werden müssen, entstehen daraus grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber JUMP/ONE & KIDS, soweit gesetzlich zulässig.
- Werden die Rechte aus dem Nutzungsvertrag nicht zur vereinbarten Zeit in Anspruch genommen, entstehen daraus grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber JUMP/ONE & KIDS. Insbesondere erhält die Kundin bzw. der Kunde in diesem Fall das geleistete Entgelt nicht zurück und es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Actionparks zu einem anderen Zeitpunkt.
- Für die Nutzung der dafür vorgesehenen Attraktionen sind geeignete Trampolin- bzw. Sprungsocken erforderlich. Diese müssen nicht bei JUMP/ONE & KIDS erworben worden sein. Geeignete Trampolinsocken anderer Anbieter sind ebenfalls zulässig.
6. Haftung
- JUMP/ONE & KIDS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet JUMP/ONE & KIDS nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Attraktionen, einen Verstoß gegen die Hausordnung oder Sicherheitshinweise, die Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals oder durch sonstiges schuldhaftes Verhalten der Kundin bzw. des Kunden verursacht werden.
- Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ihnen zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere bei Personenschäden sowie bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
- Den Kundinnen und Kunden wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände in den Actionpark mitzubringen.
- Die Bereitstellung von Schließfächern begründet grundsätzlich keine Verwahrungspflicht von JUMP/ONE & KIDS. Für eingebrachte Gegenstände, Geld oder Wertgegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
7. Datenschutz
- JUMP/ONE & KIDS erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden selbst oder durch entsprechend beauftragte Dienstleister, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder eine sonstige gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung besteht.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
- Soweit Bereiche des Actionparks mit Videokameras überwacht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Umstand der Videoüberwachung wird in den betroffenen Bereichen durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.
- Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von JUMP/ONE & KIDS.
8. Hausrecht
- JUMP/ONE & KIDS bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind berechtigt, gegenüber Kundinnen und Kunden ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
- Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde andere Besucherinnen oder Besucher gefährdet, schädigt oder belästigt, gegen die Hausordnung oder die geltenden Sicherheits- und Benutzungsregeln verstößt oder sich den Anweisungen des Personals widersetzt.
- Erfolgt ein Ausschluss aufgrund eines von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Verhaltens, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
9. Schlussbestimmungen
- Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Well One GmbH und ihren Kundinnen und Kunden findet österreichisches Recht Anwendung. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht eingeschränkt werden.
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
- Für Vertragsverhältnisse mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Well One GmbH
Börsegasse 12/M1
1010 Wien
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 550247m
Sitz: Wien
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Wangari-Maathai-Platz 3
1220 Wien
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